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Impressum

M-Engineering GmbH
Am Schmachtenberg 11
58636 Iserlohn
Deutschland

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Telefon: +49 (0)2371-78 31 91
E-Mail: info@m-engineering.de

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Vertreten durch den Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Eric Moskwa LL.M.

 

Handelsregister: HRB 7259

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Registergericht: Amtsgericht Iserlohn

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE275770513


Steuernummer: 328/5819/1220

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutzerklärung

Datenschutz

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Widerspruch gegen Werbemails

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der M-Engineering GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als der Lieferant oder Dienstleister (nachfolgend „Lieferant“ genannt) diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Lieferant behält sich das uneingeschränkte Verwertungsrecht seiner Eigentumsrechte und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen“ genannt) vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Lieferanten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an den Lieferanten zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an den Lieferant erteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, an die der Lieferant Lieferungen berechtigterweise weitergeben darf.

Vertrags-
abschluss

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferanten zustande.

Preise und Zahlungs-bedingungen

Sofern nichts anderes angeboten wird, gelten die Preise ab Werk, einschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten. Zahlungsverzug tritt nach dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Eigentums-vorbehalt

Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.

Lieferfristen und Verzögerungen

Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Verzögerung zu vertreten hat.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung das Werk des Lieferanten verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat.

Haftung für Mängel

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Lieferanten durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Haftung

Der Lieferant haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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